In der Zeit zwischen den beiden jährlichen Synodaltagungen leitet der Kreissynodalvorstand (KSV) den Kirchenkreises. Er wird für 8 Jahre gewählt und besteht aus dem Superintendenten, der Assessorin, dem Skriba, zwei Vertretungen für den Skriba und vier Synodalältesten, also nicht-ordinierten Mitgliedern der Kreissynode.
Die Aufgaben des Kreissynodalvorstands:
- Mitwirkung bei den Aufgaben des Superintendenten,
- Vorbereitung der Tagung der Kreissynode
- Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode
- Beratung und Visitation der Gemeinden
- Leitung der kreiskirchlichen Einrichtungen
- Koordination der Fachausschüsse
- Verwaltung im Kirchenkreis, Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses des Kirchenkreises und der Jahresabschlüsse seiner Einrichtungen,
- Finanzausgleich innerhalb des Kirchenkreises.
- Entscheidungen über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken.
Die Aufgaben sind in der Kirchenordnung Artikel 119 festgelegt.