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Sommer-Synode des Kirchenkreises Leverkusen

Pfarrstellenrahmenkonzept, klimagerechte Gebäudeplanung und Zusammenschluss Verwaltungen der Kirchenkreise Leverkusen und Lennep

Die 121. Ordentliche Synode des Kirchenkreises Leverkusen tagte am Freitag, 16. Juni und Samstag, 17. Juni 2023 in der Friedenskirche in Monheim.
Die Kreissynode ist das oberste Leitungsgremium des Kirchenkreises. Mitglieder sind die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Presbyterinnen und Presbyter aller Kirchengemeinden in den Städten Burscheid, Leichlingen, Leverkusen, Langenfeld und Monheim, die Funktionspfarrerinnen und -pfarrer und berufene Mitglieder. Die Tagungen sind zweimal jährlich und öffentlich, sofern die Synode nichts anderes beschließt.
Rund 80 Synodale und Gäste haben an den Beratungen teilgenommen. Die Synodalen befassten sich neben dem Themenschwerpunkten Pfarrstellenrahmenkonzept, treibhausgasneutrale Gebäudeplanung und der Zusammenlegung der Verwaltungen der Kirchenkreise Leverkusen und Lennep mit den Berichten aus den Referaten, Fachausschüssen und von den Synodalbeauftragten des Kirchenkreises sowie Wahlen und Satzungsfragen.

Pfarrstellenrahmenkonzept

Nach der Pfarrstellenplanung der rheinischen Landeskirche sind für den Kirchenkreis Leverkusen im Jahr 2030 noch knapp 19 Stellen vorgesehen. Hintergrund ist die verringerte Zahl der Theologinnen und Theologen.
Schon jetzt kann anhand der Studierendenzahlen vorausgesagt werden, dass der Mangel - wie in anderen Berufen -  auch bei den Pfarrerinnen und Pfarrern zu Anpassungen führen muss. Hinzu kommen Mitgliederverluste und sinkende finanzielle Möglichkeiten. Bereits jetzt wird es immer schwieriger, die pfarramtlichen Dienste zu besetzen, etwa, wenn krankheitsbedingt Pfarrerinnen und Pfarrer ausfallen – schlicht, weil es zu viele Aufgaben für zu wenige Personen sind.

Der Kirchenkreis setzt auf Kooperationen über Gemeindegrenzen hinweg. Bereits auf der der Herbstsynode 2022 wurde die Bildung regionaler Kooperationsräume beschlossen:

  • in Langenfeld und Monheim (jetzt 8,75, künftig 6 volle Stellen)
  • in Bergisch-Neukirchen, Burscheid, Leichlingen und Witzhelden (jetzt 6,5, künftig 4 volle Stellen)
  • an Dhünn, Wupper und Rhein, Leverkusen-Schlebusch, Leverkusen-Steinbüchel, Leverkusen-Mitte und Opladen (jetzt 8,75, künftig 7 Stellen)

Auf der Ebene des Kirchenkreises sind 2,5 Pfarrstellen angesiedelt.

„Wir können es uns nicht mehr leisten, zu reagieren. Stattdessen müssen wir neue Strukturen schaffen, mit dem Ziel, uns auf unsere eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren“, sagte Superintendent Bernd-Ekkehart Scholten. Es werde nicht mehr leistbar sein, dass alle Gemeinden alles anbieten: „Das ist das Ende der ‚Vollsortimenter‘“, so Scholten. Mit flexiblen, kreativen Lösungen, kollegialer Unterstützung und Nutzung der kreiskirchlichen Verwaltung, der Werke und Referate wird der Prozess intensiviert, sich neu aufzustellen.
In Arbeitsgruppen wurden Ideen und erste Erfahrungen ausgetauscht zu Leitbild und Profil, zu gelungenen Kooperationen und zum Thema „Gelassen lassen“.  Ein Beispiel aus den Arbeitsgruppen zeigt, wohin die Reise gehen könnte: Wenn eine Kirche sich als „Kulturkirche“ profiliert und etabliert hat, könnten die Nachbargemeinden die Angebote nutzen und für sie werben, statt selbst kulturelle Veranstaltungen zu organisieren. Das würde Freiräume für eigene Schwerpunkte schaffen, etwa den Aufbau eines Jugendchors.

Klimagerechte Gebäudeplanung

Die rheinische Landeskirche hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass bis 2027 alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise entscheiden, welche Gebäude sie langfristig benötigen. Diese Immobilien sollen bis 2035 treibhausgasneutral betrieben werden.

Die Synode verabschiedete eine Gebäudebedarfsplanung, die auf der jeweiligen Gemeindekonzeption fußt. Der Gebäudebedarf richtet sich dann nach den Zielen und Zielgruppen in der Konzeption.
Damit die Gemeinden das Vorhaben mit Nachdruck unterstützen, gibt es bis zur Fertigstellung der Gebäudebedarfsplanung einen Genehmigungsvorbehalt für alle Bauvorhaben (auch Instandsetzungen oder energierelevante Maßnahmen). Anders als bisher müssen nun alle Vorhaben ab einer Höhe von 10.000 Euro durch den Kreissynodalvorstand genehmigt werden.   „Es geht nicht darum, die Gemeinden zu gängeln“, betont Bernd-Ekkehart Scholten. „Es ist vielmehr unsere Verpflichtung, sie bei der Erstellung der Planung zu begleiten.“

Zusammenschluss der Verwaltungen Leverkusen und Lennep

Gründe für die Überlegungen, sich zusammenzuschließen, sind u. a. der Veränderungsdruck, etwa durch zunehmende staatliche Anforderungen, knapper werdende finanzielle Ressourcen oder auch anstehender Ruhestand bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei spürbarem Fachkräftemangel, der auch die kirchliche Verwaltung erreicht hat. Rund 40 Prozent der Beschäftigten sind älter als 55 Jahre und werden in den nächsten Jahren ausscheiden.
Der benachbarte Kirchenkreis Lennep ist von der Struktur, Arbeitsweise und Größe vergleichbar. Durch den Zusammenschluss der Verwaltungen soll eine Knowhow-Sicherung und eine Qualitätssteigerung der Verwaltungsdienstleistungen erreicht werden.
Geplant ist die Gründung eines gemeinsamen Verwaltungsverbandes.
Nach dem Synodenbeschluss wird der Sondierungsausschuss die weiteren Schritte zum Zusammenschluss vorbereiten, wie etwa einen Satzungsentwurf und einen Kostenverteilungsschlüssel. Der eigentliche Gründungsbeschluss steht auf der Synode im November an.