Sandra Fliß, Presbyterium Bergisch Neukirchen und Mitglied im Kreissynodalvorstand, Pfarrerin PD Dr. Andrea Gorres, Seelsorgereferentin, Meike Hübner, Presbyterin aus Monheim, sowie Superintendent Bernd-Ekkehart Scholten waren Abgeordnete zur Landessynode und berichteten über wichtige Beschlüsse.
(Weitere Quelle: synde.info der EKiR https://mediencenter.ekir.de/resource/A/94484 )
Pfarrerin Andrea Gorres lobte die insgesamt gute Vorbereitung der Beratungen und die Arbeit des hochprofessionell geleiteten Redaktionsausschusses. 2025 hatte die Landessynode beschlossen, im landeskirchlichen Haushalt bis 2030 strukturell mindestens 33 Millionen Euro einzusparen. Jetzt wurden Nettoeinsparungen von 30,7 Millionen Euro verabschiedet. Das sind rund 20 Prozent des Kirchensteueraufkommens für den landeskirchlichen Haushalt. Die Finanzstrategie umfasst auch einen Risikopuffer sowie ein Budget für die Finanzierung innovativer Prozesse.
Gegenüber dem ursprünglich von der Kirchenleitung eingebrachten Vorschlag gab es Änderungen bei den Studierendengemeinden, dem Arbeitslosen- und dem Härtefonds, dem Landespfarramt für Weltanschauungsfragen, der Stabsstelle Vielfalt und Gender sowie der Flüchtlingsarbeit.
Anpassungen bei den Evangelischen Studierendengemeinden (ESGn) und Wohnheimen:
Die rheinische Kirche ist Trägerin von ESGn an insgesamt neun Standorten. Aufgrund der zahlreichen Eingaben vor und während der Synode wurde beschlossen, dass die Marke ESG auch künftig erhalten bleibt. Konzeptionell sollen sich die ESGn in den nächsten beiden Jahren auf Kirchenkreisebene partizipativ und standortbezogen weiterentwickeln, zum Beispiel hin zu Gemeinden junger Erwachsener. Die Landeskirche übernimmt dauerhaft Verantwortung für die neuen Gemeindeformen, indem sie diese finanziell unterstützt.
Bis 2030 gibt die Landeskirche die Trägerschaft für ihre sechs Wohnheime mit insgesamt 381 Plätzen auf. Eine Übertragung auf kirchliche Träger oder, falls das nicht möglich ist, auf Studierendenwerke oder andere Träger zur Übernahme des Betriebs und/oder der Gebäude wird partizipativ und standortbezogen geprüft.
Arbeitslosenfonds und Härtefonds werden weiter unterstützt Die Landessynode hat entgegen dem ursprünglichen Vorschlag für einen Erhalt des Arbeitslosenfonds gestimmt und nur eine Kürzung um 250.000 Euro auf 750.000 Euro beschlossen. Für den Härtefonds stellt die Landeskirche künftig 70.000 Euro (statt bisher 125.000 Euro) zur Verfügung.
Verzichtet haben die Synodalen auf eine 20-prozentige Kürzung in der Flüchtlingsarbeit. Die Kürzung bei der Stabsstelle Vielfalt und Gender wurde von geplanten 20 auf 13,5 Prozent reduziert.
Evangelische Schulen und Haus der Stille
Aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen wird die Finanzierung der zehn evangelischen Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft auf kontinuierliche, freiwillige Elternbeiträge umgestellt. Gleichzeitig gilt weiterhin: Niemand wird ausgeschlossen, weil Familien keinen Beitrag leisten können. Die Umsetzung ist ab dem Schuljahr 2027/28 geplant.
Für das Haus der Stille soll es eine Konzeptgruppe für die Entwicklung eines Finanzplans bis 2028 geben. Ziel ist, dass die Immobilie ab 2029 unabhängig von Kirchensteuermitteln betrieben werden kann.
Vereinte Evangelische Mission (VEM)
Der Zuschuss zur VEM wird um 20 Prozent reduziert. Die Reduzierung erfolgt in Schritten von jährlich zwei Prozentpunkten bis 2036.
Kirchensteuer
Der Superintendent und Verwaltungsleiter Jens Bublies informierten über das gestiegene Kirchensteueraufkommen und die Effekte für den Kirchenkreis Leverkusen. Anders, als die hohen Summen in der Berichterstattung suggerieren, profitiert Leverkusen zwar, allerdings deutlich geringer.
Das Netto-Kirchensteueraufkommen der Landeskirche ist 2025 gegenüber dem Vorjahr um 7,7 Prozent auf 802 Millionen Euro gestiegen. Verantwortlich sind Einmaleffekte, die in dieser Form in den kommenden Jahren nach Angaben des Leiters der EKiR-Finanzabteilung nicht mehr zu erwarten sind.
Außerdem sei die Kirchensteuer auf Kapitalerträge um fast 60 Prozent gestiegen. Diese unerwartet hohen Mehreinnahmen stammten im Wesentlichen aus den drei Kirchenkreisen Düsseldorf, Leverkusen und Koblenz. Gleichzeitig gebe es eine Fülle von Kirchenkreisen, bei denen es überhaupt nicht so positiv aussieht.
Durch ein Umlageverfahren erhalten nach der Ermittlung des durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommens alle Kirchenkreise 97 Prozent dieses Durchschnitts-Pro-Kopf-Einkommens. Leverkusen wird bei diesem Finanzausgleich zu den einzahlenden Kirchenkreisen gehören.
Weitere nicht kalkulierbare Einnahmen stammen aus dem Clearingverfahren, das Zahlungen zwischen den Landeskirchen regelt. Erst wenn die genauen Summen festgelegt worden sind, stellt sich heraus, ob Leverkusen auch hier einzahlen muss.
Das Verfahren für die Presbyteriumswahlen soll vereinfacht werden.
Den Gemeinden soll eine hohe Flexibilität bezüglich der Stimmabgabe eröffnet werden; hierzu wird ein neuerliches Modell der Landessynode 2027 vorgelegt. Die Möglichkeit der digitalen Wahl soll es nicht mehr geben. Vereinfachungen soll es auch bei der Vorstellung der Kandidierenden geben. Im aktuellen Gesetz ist dafür eine Gemeindeversammlung verbindlich. Bei der Einladung zur Wahl, die bislang persönlich in schriftlicher Form erfolgen muss, sollen Gemeinden ebenfalls mehr Möglichkeiten erhalten.
Unabhängig vom Verfahren bleibt die Gewinnung von Kandidierenden deutlich im Blick.
Das Pfarrstellengesetz regelt die regionale pastorale Versorgung neu. Bisher wird die pastorale Versorgung der Gemeinden in der Regel über Gemeindepfarrstellen sichergestellt. Inzwischen wächst der Bedarf, pastorale Arbeit stärker regional zu denken.
Mit der Neufassung des Pfarrstellengesetzes hat die Landessynode diese Möglichkeiten nun dauerhaft und rechtssicher für alle Gemeinden und Kirchenkreise eröffnet. So wird ermöglicht, dass im Rahmen einer gemeindlichen Pfarrstelle pastorale Dienste nicht nur für die Gemeinde erbracht werden, bei der die Pfarrstelle errichtet ist, sondern auch für andere kirchliche Körperschaften, in der Regel also Nachbargemeinden in derselben Region.
Praktische Bedeutung hat das für die pfarramtliche Verbindung der „Bergischen Vier“. Die neu besetzte Pfarrstelle ist in Burscheid angesiedelt, Pfarrer Matthias Ratz wird seinen pfarramtlichen Dienst in Leichlingen und Bergisch Neukirchen ausüben. Ohne die Neufassung des Gesetzes wäre er aufgrund der pfarramtlichen Verbindung Mitglied in allen vier Presbyterien der Region.
