Der evangelische Kita-Verband im Kirchenkreis Leverkusen ist Träger von zehn evangelischen Kitas. Gemäß des Dreiklangs bilden – begleiten – erziehen arbeiten die Mitarbeitenden mit Qualitätsanspruch und Qualitätssiegel. Im Hinblick auf das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) des Landes NRW suchen die Verantwortlichen das Gespräch mit den Landtagsabgeordneten in den jeweiligen Wahlbezirken. MdL Herbert Reul, CDU, war am Donnerstag, 26.03.2026 zu Besuch in der Leichlinger Kita „Brückenstraße“. Nadja Georgi, Geschäftsführerin des Kita-Verbands, Sandra Kutzehr, Kita-Fachberaterin im Kirchenkreis Leverkusen und Stephan Dammasch, Leiter der Kita in Leichlingen brachten zentrale Kritikpunkte zum Ausdruck:
- Es ist eine Kernzeit vorgesehen, in der Fachkräfte mindestens fünf Stunden am Tag verbindlich präsent sein müssen; Randzeiten könnten Träger personell variabler abdecken.
- Betreuungszeiten sollen flexibler werden, Eltern könnten künftig in fünf-Stunden-Schritten buchen statt wie bisher in festen Modellen also 25-30-35-40-45 Stunden).
- Statt weitgehender Befreiung von bürokratischer Arbeit neue und erweiterte Dokumentationspflichten
Kernzeiten - Randzeiten
Hauptkritikpunkt ist das geplante Kernzeiten-Modell. Demnach könnte der Einsatz qualifizierten Fachpersonals in den Kitas künftig auf fünfstündige Kernzeiten konzentriert und die Randzeiten mit anderen Betreuern abgedeckt werden.
Bildung im frühen Kindesalter ist ein durchgängiger, ganzheitlicher Prozess, der die kognitive, soziale, körperliche und emotionale Entwicklung der Kinder gleichermaßen umfasst. Das in-Empfang-nehmen der Kinder, die ersten Begegnungen mit Gleichaltrigen, das gemeinsame Essen ist genauso wichtig wie Spielzeiten oder vorbereitende Bildungsangebote vor der Schule. All diese Erfahrungen gehören untrennbar zur institutionellen frühkindlichen Bildung. Dabei brauchen Kinder möglichst konstante Bezugspersonen.
„Deshalb gibt es für uns keine Randzeiten“, so Stephan Dammasch. Die Gespräche mit den Eltern beim Bringen und Abholen seien zum Beispiel sehr wertvoll. Wenn künftig mehrere Personen für das Kind zuständig sein sollen, könnten wichtige Informationen verloren gehen.
Das neue Modell könnte für eine Familie, die 45 Wochenstunden bucht, bedeuten, dass die qualifizierte pädagogische Förderung reduziert wird - und im ungünstigsten Fall, dass die Kinder 25 Stunden Förderung erhalten, 20 Stunden beaufsichtigt werden und so die hohe Qualität gefährdet sein könnte.
Herbert Reul zeigte sich bestens informiert, außerdem hat er enge familiäre Bezüge zur Kita in Leichlingen: Seine Frau hat selbst vor langer Zeit in der Leichlinger Einrichtung gearbeitet und seine drei Töchter besuchten später die Kita.
Er bezog sich deshalb auf die Erfahrung seiner Frau bei der Zusammenarbeit mit Beschäftigten, die nicht pädagogisch ausgebildet sind: „Das sind ja oft Menschen mit einem anderen Beruf, die sind durchaus wertvoll.“ Die Befürchtung eines Qualitätsverlustes teilt er aus diesem Grund nicht. Letztlich sei das Bestreben der Landesregierung, den Kitas bei den Personalengpässen zu helfen.
Fünf-Stunden-Schritte buchen
Derzeit wird jährlich abgefragt, welche Stundenanzahl die Eltern benötigen: 25, 35 oder 45 Stunden. Das macht bereits jetzt einen großen Steuerungsaufwand notwendig. Die Kinder kommen in der Regel zwischen 7.00 und 9.00 Uhr und werden spätestens zwischen 16.00 und 18.00 Uhr abgeholt, in den meisten Kitas sind alle Kinder in der Zeit von 09.00 bis 14.00 Uhr anwesend.
„Wenn weitere Stundenzahlen 30 und 40 Stunden gebucht werden können, stellt das die Kitas vor eine noch größere Herausforderung bei der Planung der Dienste“, so Nadja Georgi. Durch eine erhöhte Taktung von Bring- und Abholzeiten könnte es mehr Unruhe in den Gruppen geben, da noch mehr Kinder als bisher in einer Art „Drehtürmodell“ zu verschiedenen Zeiten aus der Gruppe gehen. „Die Steuerung wird noch schwieriger, da die buchbaren Zeiten noch kleinteiliger ausfallen“, so die Annahme von Sandra Kutzehr.
Dokumentation:
Natürlich existieren auch jetzt schon verschiedene Dokumentationen, wie etwa die Entwicklungs- und Bildungsdokumentation. Zugesagt wurde bei dem neuen Kinderbildungsgesetz die Erleichterung von Dokumentationspflichten unter dem Motto „Entbürokratisierung“.
Nun soll es zu einer Aufsplitterung des bisherigen Prozesses einen zwei geteilten Prozess einer geplanten Bildungsdokumentation und einer Entwicklungsstanderhebung kommen.
Statt des mehrfach versprochenen Bürokratieabbaus enthält der Referentenentwurf an mehreren Stellen einen deutlichen Mehraufwand für Berichts- und Dokumentationspflichten – ohne, dass diese mit mehr Geld für Personal hinterlegt werden. Hinzu kommen weiter Dokumentationspflichten, etwa über An- und Abwesenheiten von Kindern, die noch aufwändiger werden, wenn in den geplanten Kern- und Randzeiten mehrere Personen beteiligt sind und hier weitere Schnittstellen geschaffen werden.
„Der ganze Arbeitsaufwand bindet Personal und Arbeitskraft, ohne dass ein einziges Kind etwas davon hat“, sagt Nadja Georgi.
Herbert Reul betonte, dass er als Innenminister andere Zuständigkeiten hat. Sein Engagement zum Bürokratieabbau unterstrich er aber: „Wenn das mit der Dokumentation mehr wird, rufen Sie mich an!“
