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Kreissynodalvorstand

In der Zeit zwischen den beiden jährlichen Synodaltagungen leitet der Kreissynodalvorstand (KSV) den Kirchenkreises. Er wird für 8 Jahre gewählt und besteht aus dem Superintendenten, der Assessorin, dem Skriba,  zwei Vertretungen für den Skriba und vier Synodalältesten, also nicht-ordinierten Mitgliedern der Kreissynode.

Die Aufgaben des Kreissynodalvorstands:

  • Mitwirkung bei den Aufgaben  des Superintendenten,
  • Vorbereitung der Tagung der Kreissynode
  • Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode
  • Beratung und Visitation der Gemeinden
  • Leitung der kreiskirchlichen Einrichtungen
  • Koordination der Fachausschüsse
  • Verwaltung im Kirchenkreis, Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses des Kirchenkreises und der Jahresabschlüsse seiner Einrichtungen,
  • Finanzausgleich innerhalb des Kirchenkreises.
  • Entscheidungen über den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken.

Die Aufgaben sind in der Kirchenordnung Artikel 119 festgelegt.